Nationale Abstimmungen: 3 x NEIN
Kantonale AbstimmungenDie Grünen Aargau haben für beide kantonalen Abstimmungen die Ja-Parole beschlossen. Um was geht es bei diesen beiden unspektakulären Vorlagen?
I. Anpassung der Wirtschaftsfreiheit an BundesrechtIm § 20 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Aargau wird zurzeit nur den «Schweizern» das Grundrecht auf freie Wahl und Ausübung eines Berufs und auf freie wirtschaftliche Betätigung gewährt. Dies widerspricht der Bundesverfassung, welche die Wirtschaftsfreiheit unabhängig von Geschlecht und Nationalität garantiert. Deshalb wird in der Verfassung des Kantons Aargau „Schweizer“ durch „Person“ ersetzt.
II. Administrative Entlastung von UnternehmenMit der Verfassungsbestimmung wird der Kanton verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sollen dabei die Anliegen von kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMUs) berücksichtigt werden.
Die Grünen begrüssen die Bestrebungen ein gutes Umfeld für innovative Firmen zu schaffen. Unnötige administrative Belastungen sind zu verhindern. Klar ist aber auch, dass die Wirtschaft Regeln benötigt.