„Nachhaltige Entwicklung“ und deren Leitstern „Nachhaltigkeit“ ist in allen Munden. Wenn Sie wissen wollen, was die Wissenschaft und der Schweizerische Bundesrat darunter verstehen, dann lesen Sie weiter.
Weltweit anerkannte „Brundtland-Definition“ 1987
„Eine Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“
Zwei ergänzende Aspekte sind für das Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung von zentraler Bedeutung: Die Idee der Grenzen der Tragfähigkeit des globalen Ökosystems und der Vorrang der Befriedigung der Grundbedürfnisse insbesondere der Armen.
Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Schweizerischen Bundesrates
In der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Schweizerischen Bundesrates wird die Nachhaltige Entwicklung als gesellschaftlicher Such-, Lern- und Gestaltungsprozess verstanden. Dabei wurde die Brundtland-Definition in fünf Punkten konkretisiert:
1. Zukunftsverantwortung wahrnehmen
In der Zukunftsverantwortung sind folgende Kerngedanken enthalten:
- Gerechtigkeit zwischen den Generationen
- Prinzip der gemeinsamen aber geteilten Verantwortung (Gerechtigkeit zwischen den Weltregionen)
- Vorsorgeprinzip
- Verursacherprinzip
- Haftungsprinzip
2. Ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen
- „ökologische Verantwortung“,
- „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ und
- „gesellschaftliche Solidarität“.
Dahinter steht das Konzept „schwache Nachhaltigkeit plus“, welches drei Kapitalstöcke Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft definiert. Deren Summe darf nicht abnehmen, sondern muss sich kontinuierlich erneuern. Zwischen den Kapitalstöcken Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ist aber eine begrenzte Substitution zulässig, sofern in den Abwägungsprozessen sichergestellt wird, dass diese
- transparent erfolgen,
- nicht systematisch zu Lasten der gleichen Nachhaltigkeitsdimension gehen und
- dass insgesamt die Belastbarkeit der Biosphäre respektiert wird.
3. Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen
Nachhaltige Entwicklung hat programmatischen Charakter und soll in die bestehenden Planungs- und Steuerungsprozesse aller Sachpolitiken integriert werden.
4. Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und Kohärenz verbessern
Nachhaltige Entwicklung erfordert einen frühzeitigen Einbezug der drei Zieldimensionen und eine amtsübergreifende Problembearbeitung zu Gunsten langfristig tragfähiger Lösungen. Dabei sind Zielkonflikte sichtbar zu machen und die getroffenen Wertungen zu begründen.
5. Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren.
Bund, Kantone und Gemeinden müssen eng zusammenarbeiten. Dies reicht aber nicht aus. Da nachhaltige Entwicklung ein gesellschaftlicher Such-, Lern- und Gestaltungsprozess ist, sind alle gesellschaftlichen Verantwortungsträger in die Politik der nachhaltigen Entwicklung einzubeziehen (Politik, Verbände, Wirtschaft, Medien, Behörden, Bürgerschaft, Vereine, Kirche,...).
Der „Nachhaltigkeits-5-Finger-Check“ beurteilt die Wirkung einer Handlung auf die Nachhaltige Entwicklung: Wie wirkt die Handlung auf die (1)Umwelt, die (2)Wirtschaft und die (3)Gesellschaft? Bei der Beurteilung muss jeweils die (4)zeitliche (langfristige/kurzfristige Wirkung) und die (5)räumliche (wer ist alles von der Handlung betroffen) Reichweite der Wirkung berücksichtigt werden.
Zwei ergänzende Aspekte sind für das Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung von zentraler Bedeutung: Die Idee der Grenzen der Tragfähigkeit des globalen Ökosystems und der Vorrang der Befriedigung der Grundbedürfnisse insbesondere der Armen.
Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Schweizerischen Bundesrates
In der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Schweizerischen Bundesrates wird die Nachhaltige Entwicklung als gesellschaftlicher Such-, Lern- und Gestaltungsprozess verstanden. Dabei wurde die Brundtland-Definition in fünf Punkten konkretisiert:
1. Zukunftsverantwortung wahrnehmen
In der Zukunftsverantwortung sind folgende Kerngedanken enthalten:
- Gerechtigkeit zwischen den Generationen
- Prinzip der gemeinsamen aber geteilten Verantwortung (Gerechtigkeit zwischen den Weltregionen)
- Vorsorgeprinzip
- Verursacherprinzip
- Haftungsprinzip
2. Ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen
- „ökologische Verantwortung“,
- „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ und
- „gesellschaftliche Solidarität“.
Dahinter steht das Konzept „schwache Nachhaltigkeit plus“, welches drei Kapitalstöcke Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft definiert. Deren Summe darf nicht abnehmen, sondern muss sich kontinuierlich erneuern. Zwischen den Kapitalstöcken Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ist aber eine begrenzte Substitution zulässig, sofern in den Abwägungsprozessen sichergestellt wird, dass diese
- transparent erfolgen,
- nicht systematisch zu Lasten der gleichen Nachhaltigkeitsdimension gehen und
- dass insgesamt die Belastbarkeit der Biosphäre respektiert wird.
3. Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen
Nachhaltige Entwicklung hat programmatischen Charakter und soll in die bestehenden Planungs- und Steuerungsprozesse aller Sachpolitiken integriert werden.
4. Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und Kohärenz verbessern
Nachhaltige Entwicklung erfordert einen frühzeitigen Einbezug der drei Zieldimensionen und eine amtsübergreifende Problembearbeitung zu Gunsten langfristig tragfähiger Lösungen. Dabei sind Zielkonflikte sichtbar zu machen und die getroffenen Wertungen zu begründen.
5. Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren.
Bund, Kantone und Gemeinden müssen eng zusammenarbeiten. Dies reicht aber nicht aus. Da nachhaltige Entwicklung ein gesellschaftlicher Such-, Lern- und Gestaltungsprozess ist, sind alle gesellschaftlichen Verantwortungsträger in die Politik der nachhaltigen Entwicklung einzubeziehen (Politik, Verbände, Wirtschaft, Medien, Behörden, Bürgerschaft, Vereine, Kirche,...).
Der „Nachhaltigkeits-5-Finger-Check“ beurteilt die Wirkung einer Handlung auf die Nachhaltige Entwicklung: Wie wirkt die Handlung auf die (1)Umwelt, die (2)Wirtschaft und die (3)Gesellschaft? Bei der Beurteilung muss jeweils die (4)zeitliche (langfristige/kurzfristige Wirkung) und die (5)räumliche (wer ist alles von der Handlung betroffen) Reichweite der Wirkung berücksichtigt werden.
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