Donnerstag, 17. Juli 2008

Interpellation Jonas Fricker, Baden, vom 1. Juli 2008 betreffend Nachhaltige Beschaffung

Text & Begründung:

Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ist als Zweck der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Art. 2 Abs. 2 der Bundesverfassung verankert. Der Bundesrat schreibt in seiner ‚Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008–2011’: „Nachhaltige Entwicklung ist nicht nur eine Aufgabe staatlicher Instanzen oder gar nur des Bundes. Zahlreiche Probleme unseres Landes können nur gelöst werden, wenn alle institutionellen Ebenen (Gemeinden, Kantone, Bund) konstruktiv zusammenarbeiten. Daher nehmen die Sensibilisierung zur Nachhaltigen Entwicklung sowie die Förderung von Nachhaltigkeitsprozessen auf Stufe der Kantone, der Regionen und der Gemeinden als Schnittstellen zur Zivilgesellschaft eine sehr wichtige Rolle ein.“
Der Regierungsrat hat diesen Ball in seinem Entwicklungsleitbild, das in der Planhierarchie an oberster Stelle steht, aufgenommen. Unter dem Stichwort ‚Handlungsmaxime: Die Verantwortung des Staates’ schreibt er: „Der Regierungsrat geht mit den natürlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Ressourcen verantwortungsvoll um. Das heisst, er setzt die vorhandenen Mittel gezielt ein, definiert Prioritäten und verzichtet – wo nötig – auf bestehende Leistungen, um neuen Herausforderungen gerecht werden zu können. Dabei folgt er dem Prinzip der Nachhaltigkeit, wonach Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt ausgewogen zu entwickeln sind, sodass der Handlungsspielraum für kommende Generationen erhalten bleibt.“
Mit der Beantwortung der folgenden Fragen, bitte ich den Regierungsrat, umfassend Bericht zu erstatten, wie er das ‚Prinzip der Nachhaltigkeit’ in einem seiner Verantwortungsbereiche, der Beschaffung des Kantons Aargau, umsetzt.

Frage 1
Der Regierungsrat wird gebeten, für jeden der unten aufgeführten Beschaffungsbereiche und deren Unterbereiche folgende Fragen detailliert zu beantworten:
a) Welche Massnahmen Richtung nachhaltiger Beschaffung wurden umgesetzt?
b) Nach welchen Zielvorgaben und/oder Handlungsanweisungen wurden sie umgesetzt?
c) Wie erfolgt die Erfolgskontrolle und wer führt sie durch?
d) Welche Massnahmen Richtung nachhaltiger Beschaffung sind geplant?
e) Bestehen Zielvorgaben und/oder Handlungsanweisungen, welche bis jetzt keine Massnahme zur Folge hatten und auch keine Massnahmen geplant sind?

Beschaffungsbereiche und deren Unterbereiche

I. Büro
i. Papier
ii. Bürogeräte (Multifunktionsgeräte (All-in-one), Kopierer, Drucker, Fax-Geräte, Bildschirme, Computer und Notebooks)
iii. Kleinmaterial (Schreiber, Markierstifte, Kleber, Klammern, Stempel, Folien, Ordner, etc.)
iv. Mobiliar (inkl. elektrisch betriebenen Geräten wie Beleuchtung, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Getränkeautomaten, etc.)
v. Druckaufträge

II. Gebäudebewirtschaftung
i. Gebäudereinigung
ii. Entsorgung
iii. Energie

III. Mobilität
i. Fahrzeugbeschaffung
ii. Fahrzeugunterhalt
iii. Fahrzeug-Sharing
iv. ÖV-Förderung
v. Langsamverkehr
vi. Beschaffung von Geräten

IV. Infrastruktur
i. Bauen
ii. Unterhalt

V. Textilien

VI. Ernährung
i. Nahrungsmitteleinkauf
ii. Kantinen

Präzisierungen zur Frage 1
Aus Platzgründen wurde auf eine nähere Beschreibung der Beschaffungsbereiche und deren Unterbereiche verzichtet. Zur Beantwortung der Frage 1 bitte ich den Regierungsrat die Definitionen auf der Homepage der Interessengemeinschaft ökologische Beschaffung Schweiz (IGÖB) zu verwenden: www.igoeb.ch/beschaffungsbereiche.
Falls die Beschaffung in den einzelnen Beschaffungsbereichen bzw. deren Unterbereichen nicht in allen Organisationseinheiten der kantonalen Verwaltung einheitlich geregelt ist, bitte ich den Regierungsrat die Frage auf den gleich organisierten Ebenen (Departement, Abteilung o. ä.) differenziert zu beantworten.

Frage 2
Gibt es weitere Bereiche, bei denen sich der Kanton Aargau für eine nachhaltige Beschaffung engagiert? Falls ja, bitte ich den Regierungsrat diese Bereiche analog zur Frage 1 zu beantworten.