Mittwoch, 8. Juli 2009

Interpellation der Grünen Fraktion, vom 30. Juni 2009 betreffend langen Behandlungsfristen beim kantonalen Migrationsamt in Sachen Verlängerung des Au

Text und Begründung:

Das Migrationsamt benötigt für die Verlängerung oder Ausstellung des Ausländerausweises B oftmals mehrere Monate. Davon betroffen sind zu einem grossen Teil Ehepartner/Ehepartnerinnen von Schweizerinnen/Schweizern. Die Einwohnerkontrollen der Gemeinden und Städte - die Anlaufstellen des Verlängerungsantrages - kennen den Missstand. Sie lassen die Betroffenen jeweils wissen, bis der jedes Jahr zu verlängernde Ausländerausweis ausgestellt werde, könne es drei bis vier Monate dauern.

Dieser Umstand führt dazu, dass beispielsweise Reisen ins Ausland für die betroffenen (binationalen) Ehepaare nur mit einem bürokratischen Aufwand möglich sind. Bei persönlicher Vorsprache beim Migrationsamt in Aarau ist die Behördenstelle bereit, in Einzelfällen ein kostenloses Rückreisevisum in den Pass der betroffenen Person zu kleben.

Das Migrationsamt bestreitet die Probleme nicht. Bereits im Frühling 2008 hatte Amtsleiter Markus Rudin im Auftrag des damaligen Vorstehers des Departementes Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Kurt Wernli, im Brief an einen Betroffenen festgehalten: "Aufgrund einer Verkettung verschiedener externer wie interner Faktoren kam es beim Migrationsamt im Bereich der Ausweisverlängerungen zu erheblichen Bearbeitungsrückständen. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Beseitigung dieses für alle unserer Kunden unbefriedigenden Zustandes."

Und weiter hiess es im Schreiben: "Um allfällige Friktionen zu überbrücken, bietet unsere Dienststelle auf Wunsch der Betroffenen entsprechenden Bestätigungsschreiben oder - für Personen, welche reisen müssen - kostenlose Rückreisevisa an." Um die angefallenen Restanzen effizient abzuarbeiten, sei es für das Migrationsamt unerlässlich, die hängigen Ausweisverlängerungen nach Eingangsdatum abzuarbeiten.

Mit dieser Erklärung hatte das Migrationsamt vor mehr als einem Jahr die langen Behandlungsfristen begründet. Seither sind jedoch mehr als zwölf Monate vergangen, ohne dass sich grundlegend etwas geändert hätte. Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Verlängerungen des Ausländerausweises B stellt das Migrationsamt pro Jahr aus?

2. Wie lange benötigt das Migrationsamt im Durchschnitt für die Bearbeitung bzw. Ausstellung einer Verlängerung des Ausländerweises B? Wie könnte man den Ablauf optimieren?

3. Wie viele kostenlose Rückreisevisa stellte das Migrationsamt bisher aus, weil die Behandlungsfristen ungebührlich lange sind?

4. Was sind die Gründe („Verkettung verschiedener externer wie interner Faktoren“) dafür, dass die Restanzen beim Migrationsamt während einer so langen Zeitdauer so hoch sind?

5. Welche Massnahmen plant der Regierungsrat, damit die gebührenpflichtige Verlängerung des Ausländerausweises den Betroffenen innerhalb einer nützlichen Frist von beispielsweise drei bis vier Wochen ausgestellt werden kann? Ist der Regierungsrat allenfalls bereit, mehr Personal einzustellen.

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